Neues Geschäftsgeheimnisgesetz: Das müssen Unternehmen jetzt tun.
Am 26. April 2019 ist das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Kraft getreten. Es betrifft, ebenso wie die DSGVO, alle Unternehmen, Kleinunternehmer, Handwerker, Mittelstand oder Großkonzerne. Es sichert wichtige Geschäftsinformationen ab.
Aber Achtung: Damit Ihre Geschäftsgeheimnisse vom Gesetz geschützt sind, müssen Sie als Unternehmer aktiv werden!
Das Gesetz bringt zusätzlich zur DSGVO neue Pflichten für Unternehmen mit sich. Während das Datenschutzrecht auf den Schutz von Daten mit Personenbezug abzielt, hat das GeschGehG vorrangig den Geheimnisschutz im Blick. Wichtige Geschäftsinformationen sollen abgesichert werden, unabhängig davon, ob sie personenbezogene Daten enthalten.
Die gute Nachricht: Wer die DSGVO und hier insbesondere die geforderten „technischen und organisatorischen Maßnahmen“ umgesetzt hat, ist schon deutlich auf der sicheren Seite.
Bei einem Geschäftsgeheimnis handelt es sich um Informationen, die nicht ohne weiteres zugänglich sein sollen. Hierzu zählen alle Informationen, von denen Sie nicht möchten, dass jemand außerhalb Ihres Unternehmens davon erfährt: z.B. Baupläne, Rezepturen, Kunden- und Lieferantenlisten, Konstruktionszeichnungen oder auch Mitarbeiterakten.
Von zentraler Bedeutung ist hierbei allerdings, dass nur solche Informationen vom Gesetz geschützt sind, die durch angemessene Schutzmaßnahmen abgesichert sind! Mehr dazu!