Verträge für die Auftragsverarbeitung
Das Auslagern von Dienstleistungen wie z.B. das IT-Management, die Buchhaltung, die Aktenvernichtung oder das Hosting Ihrer Website kann im Sinne der DSGVO eine Auftragsverarbeitung darstellen.
Als Auftraggeber solcher ausgelagerten Tätigkeiten haften Sie ggf. für den rechtskonformen Umgang mit den betreffenden Daten. Das bedeutet, dass bei Verstößen Ansprüche in voller Höhe gegen Sie als Verantwortlichen geltend gemacht werden können.
Deshalb ist der Auftragsverarbeitungsvertrag immens wichtig, denn er regelt die Verteilung der Pflichten für die Verarbeitungen, die Gegenstand des Auftrages sind.
Merz-Datenschutz überprüft Ihre bestehenden Dienstleistungsverträge und identifiziert Vertragspartner, mit denen ggf. noch ein DSGVO-sicherer Vertrag abzuschließen ist. Wunschgemäß erstellen wir solche Verträge.