Merz-Datenschutz

 

Ist eine mündliche Einwilligung rechtlich wirksam?

Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aus anderen rechtlichen Gründen erlaubt aus, muss dafür regelmäßig eine Einwilligung des/der Betroffenen eingeholt werden.

Darf diese Einwilligung auch mündlich erfolgen?

Die Antwort heißt „Jein“.

Rein rechtlich betrachtet, ist eine mündliche Einwilligung wirksam.

Das Problem ist, dass die/der Verantwortliche unter Umständen noch nach Jahren den Nachweis erbringen muss, dass die Einwilligung erfolgt ist. Das ist bei einer schriftlichen Einwilligung schon schwierig genug, denn das bedeutet ja, dass sie sorgfältig und auffindbar gespeichert werden muss.

Bei einer mündlichen Einwilligung kann die Forderung nach „Nachweisbarkeit“ sicher nicht erfüllt werden. Aus diesem Grund sollten Sie sich als Verantwortliche/r erforderliche Einwilligungen stets schriftlich bestätigen lassen.

Es gibt noch andere Gründe, warum selbst eine schriftliche Einwilligung möglicherweise nicht wirksam ist, zum Beispiel, wenn Sie in nicht verständlicher und nicht leicht zugänglicher Form abgefragt wurde, wenn sie an eine Bedingung geknüpft wurde oder wenn wenn sie von anderen Sachverhalten nicht klar zu unterscheiden ist.

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