Merz-Datenschutz

 

Dürfen Unternehmen WhatsApp für die betriebliche Kommunikation verwenden?

Merz-Datenschutz, Datenschutz und Messenger-Dienste

Die Antwort aus Datenschutzsicht ist ein eindeutiges Nein.

Es ist doch so schön einfach: Dem Außendienstmitarbeiter oder Monteur noch schnell eine Kundenadresse nachschicken, ein Rezept an eine Apotheke übermitteln oder einen Termin mit Orts- und Zeitangabe bestätigen – das ist mit dem Messenger-Dienst WhatsApp problemlos, schnell und einfach möglich. Aus meinem beruflichen Alltag weiß ich, dass die allermeisten Unternehmen das praktizieren.

Die Landesbeauftragten der Länder jedoch betonen einhellig, dass der Einsatz von WhatsApp durch Unternehmen zur betrieblichen Kommunikation gegen die DSGVO verstößt.

Die Begründungen:

1.      WhatsApp übermittelt Kontakte aus dem Adressbuch des Nutzers

2.      Die Daten werden in die USA übermittelt und mit Facebook-Unternehmen geteilt

3.      WhatsApp nutzt die personenbezogenen Daten für eigene Zwecke

Daran ändert auch die von WhatsApp beworbene „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ nichts. Auch nicht der Hinweis, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA grundsätzlich durch das Privacy Shield Abkommen erlaubt ist.

Fazit: Der Einsatz von WhatsApp verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung.

Zurück zu Info-Service