Lettershops und Druckereien
Besitzer von Druckereien, insbesondere wenn sie auch Lettershop-Dienstleistungen anbieten, kommen immer mit personenbezogenen Daten in Berührung. Sehr oft sind dies sogar sehr sensible Daten, die besonderem Schutz unterliegen.
In diesem Umfeld tauchen immer wieder Fragen auf, wie:
- Bin ich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten für mein Unternehmen zu haben?
- Zählen auch die Beschäftigten z.B. bei der Kuvertierung, zu dem Personenkreis, die personenbezogene Daten verarbeiten?
- Ein Kunde verlangt vor der Auftragserteilung einen Nachweis über meine technischen und organisatorischen Datenschutzmaßnahmen. Darf er das?
- Muss ich meine Beschäftigten dem Datengeheimnis verpflichten?
- Wie führe ich Datenschutzmaßnahmen ein, ohne die Produktionsabläufe zu behindern?
- Gibt es besondere Vorschriften für die Entsorgung von Druckerzeugnissen und Kundendaten?
- Ist meine Website in Ordnung?
- Was ist, wenn ein Kunde mit mir einen Vertrag über Auftragsverarbeitung abschließen will?
Den Überblick über die einschlägigen Gesetze zu behalten ist schwierig und zeitaufwändig. Aber es hilft nichts: Die Praxis zeigt, dass immer mehr Kunden ihre Auftragserteilung von einem dokumentierten Datenschutzprofil und -niveau abhängig machen.
Merz-Datenschutz kann Ihnen helfen, den Überblick zu behalten und -soweit es den Datenschutz betrifft- keine Aufträge zu verlieren.