Datenschutz für Betriebsräte
Die Umsetzung der Datenschutzgesetze in Unternehmen bedeutet auch für Betriebsräte, dass für sie einige mitbestimmungsrelevante Aufgaben entstehen können.
Daher sollten sich Betriebsräte mit dem Datenschutz vertraut machen. Zumindest sollten sie einschätzen können, ob die Datenschutzgeregelungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten eingehalten werden, z.B. bei Betriebsanweisungen oder Arbeitsverträgen.
Und nicht zu vergessen: Auch ein BR ist für die Einhaltung des Datenschutzes gegenüber den Beschäftigten verantwortlich.
Lernziele
Teilnehmer kennen die wichtigsten Grundsätze und Regeln des Datenschutzes und können einschätzen, ob diese Grundsätze in ihrem Unternehmen eingehalten, bzw. umgesetzt werden.
Sie können Fragen der Beschäftigten über Grundsätze des Datenschutzes beantworten.
Sie können in Ihrem Verantwortungsbereich den Schutz der personenbezogenen Daten der von Ihnen vertretenen Arbeitnehmer sicherstellen.
Zielgruppe
- Mitglieder von Betriebsräten, die an der Entwicklung von datenschutzrelevanten Teilen von Betriebsvereinbarungen oder Arbeitverträgen beteiligt sind.
- Mitglieder von Betriebsräten, die an sie von Beschäftigten herangetragene Fragen über den Datenschutz in ihrem Unternehmen kompetent beantworten wollen.
Lerninhalte
- Grundsätze des Datenschutzes
- Begriffsklärungen: Personenbezogene Daten, Verarbeitung, Verantwortlichkeiten, Einwilligung usw.
- Datenschutz-Grundsätze (Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit)
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten
- Betroffenenrechte
- Rollenverteilung in der Datenschutzorganisation
- Aufgaben und Rolle des Datenschutzbeauftragten
- Die Arbeitnehmervertretung als Verantwortliche
Dauer: | Ort:
| Preis: Hinweis: Für die Durchführung in einem Hotel können zusätzliche Kosten entstehen. |