Autohäuser
Die Unternehmensleitung in Autohäusern weiß natürlich, dass Daten von Kunden und Beschäftigten zu schützen sind. So unterscheidet sich ein Autohaus nicht grundsätzlich von anderen Firmen. Dennoch gibt es in diesem speziellen Umfeld immer wieder spezifische Fragen.
- Muss ich einen Datenschutzbeauftragten benennen?
- Ist eine Videoüberwachung im oder außerhalb des Autohauses erlaubt und was muss ich beachten?
- Welche Kundendaten darf ich an Behörden und Versicherungen weitergeben?
- Welche Maßnahmen muss ich ergreifen, um meine Kundendaten zu schützen?
- Ist meine Datenschutzerklärung auf der Website in Ordnung?
- In welchen Fällen brauche ich eine Datenschutz-Einwilligung von meinen Kunden?
Den Überblick über die Gesetze zu behalten und die Anforderungen wirtschaftlich umzusetzen, stellt eine große Herausforderung für Autohäuser dar. Wichtig zu wissen: Auch Autohäuser werden von der Aufsichtsbehörde für Datenschutz überprüft.
Merz-Datenschutz hat auf die speziellen Fragen von Autohäusern gesetzeskonforme Antworten. Wir führen eine Bestandsaufnahme durch und schlagen konkrete Maßnahmen vor.