Datenschutz in Vereinen
Jeder Verein muss zur Betreuung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten verarbeiten.
Das beginnt schon beim Eintritt in den Verein und zieht sich durch alle Vereinsaktivitäten. Dabei gelten grundsätzlich alle Regeln der Datenschutzgesetze. Unerheblich ist dabei, ob der Verein ins Vereinsregister eingetragen ist oder nicht.
Jeder Vereinsvorstand muss immer wieder folgende Fragen beantworten:
- Braucht der Verein einen Datenschutzbeauftragten?
- Dürfen Mitglieder eines Vereins auf Daten anderer Mitglieder zugreifen?
- Dürfen Informationen über Mitglieder am "Schwarzen Brett" oder auf der Vereins-Website veröffentlicht werden?
- Dürfen die Mitgliederdaten einem Dachverband des Vereins übermittelt werden?
- Wann müssen Mitgliederdaten gelöscht werden?
- Dürfen Fotos von Veranstaltungen veröffentlicht werden?
Bei diesen und vielen weitere Fragen kann Ihnen die Expertise von Merz-Datenschutz weiterhelfen. Dazu gehört ggf. auch die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Eine Erstberatung ist immer unverbindlich und kostenlos. Ansonsten gilt für Vereine eine besondere, reduzierte Preisliste. Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten.